Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, dass  die ehemaligen Kapelle auf dem Burggelände der Stadt als externer Trauungsort für das Standesamt Burg Stargard

gewidmet wird.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Derzeit bietet das Standesamt Burg Stargard als externes Trauzimmer die Räumlichkeit des Damenflügels auf der Burg Stargard an.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage von Heiratswilligen in Burg Stargard sollte nunmehr auch die ehemalige Kapelle auf dem Burggelände für das Standesamt genutzt werden.

 

Für den Ort der Eheschließungen ist gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) eine so genannte entsprechende würdige Form für die Vornahme der Amtshandlung vorgesehen. Diese würdige Form eines Trauzimmers kann von der jeweiligen Gemeinde im Rahmen der Organisationshoheit bestimmt und festgelegt werden.

 

Die ehemalige Kapelle auf dem Burggelände gewährleistet alle Voraussetzungen als  Eheschließungsraum. Die Standesamtsaufsicht des Landkreises bestätigte nach Antragstellung der Verwaltung, dass rechtlich einer Nutzung der Kapelle nichts

entgegen steht.

 

Zur Festlegung eines Eheschließungsortes bedarf es einer öffentlichen Widmung durch die Stadtvertretung.

 

Mit der Widmung dieser ehemaligen Kapelle zum Trauzimmer kann das Standesamt dem derzeitigen Trend zu großen Hochzeitsgesellschaften gerecht werden. Weiterhin ist mit dieser Einrichtung des Trauzimmers auch die Möglichkeit der Barrierefreiheit gegeben. Nicht zuletzt kann das Standesamt dadurch auch eine neue Einnahmequelle, die Verwaltungsgebühr bzw. Raummiete, schaffen.

 

Die Kalkulation zur entsprechenden Gebühr wurde von der Verwaltung vorbereitet.

 

Rechtliche Grundlage:

Personenstandgesetz § 14 Abs. 2

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Haushaltsstelle:                                           12293.4310000

Gesamtkosten der Maßnahme:               300,0 € (Beschaffung Musikanlage, Lichtanlage, Technik, Teppich, Bankhussen, Tischdecken)

Jährliche Folgekosten:              keine

Objektbezogene Einnahmen:              Mehreinnahmen durch Raummiete pro Trauung

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