Beschlussvorlage - 02GV/12/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung der Bürgermeisterin vom 5.10.2012 über die Umschuldung des Darlehens Nr. 6706369003 für die „Wohnungsmodernisierung 10 WE“ in Höhe von 260.300,00 EUR zu genehmigen. Den Zuschlag erhält die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz mit einem Zinssatz in Höhe von 1,99 %. Der Zinssatz ist festgeschrieben bis zum 30.09.2022.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Zinsbindung des Kredites war am 30.09.2012 abgelaufen. Es lagen folgende Angebote vor:

 

Zinsbindung                                                        5 Jahre              7 Jahre              10 Jahre

Deutsche Kreditbank AG              1,60 %              1,89 %              2,28 %

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz              1,02 %              1,48 %              1,99 %

Deutsche Bank                                          kein Angebot abgegeben

 

Rechtliche Grundlage:

§ 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Der Gesamtbetrag der Leistungsrate (Zinsen und Tilgung) wird auf Grund der Zinsersparnis und der Verringerung der Tilgungsleistung auf 1% verringert.

Die Zinsen belaufen sich ab 2013 auf jährlich 5.200,00 EUR/Jahr (lt. altem Vertrag 8.200,00 EUR), die Tilgung auf 2.600,00 EUR/Jahr (lt. altem Vertrag 6.400,00 EUR).

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