Beschlussvorlage - 05GV/12/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Groß Nemerow
(Hebesatz-Satzung der Gemeinde Groß Nemerow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
|
Entscheidung
|
|
|
04.12.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden besitzen das Recht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer festzusetzen. Beabsichtigt die Gemeinde, die Steuersätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr festzusetzten, kann sie dies nur mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung. Dies ist zum Beispiel zwingend notwendig, wenn die Gemeinde eine Haushaltssatzung über zwei Jahre erlassen will. Die Hebesätze haben dann in der Haushaltssatzung lediglich eine deklaratorische Bedeutung. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Steuerpflichtigen bereits am Jahresanfang mit dem entsprechenden Hebesatz veranlagt werden können und eine Nachberechnung mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung nicht erforderlich ist.
Die in der vorliegenden Satzung zu Grunde gelegten Hebesätze entsprechen den durchschnittlichen Hebesätzen für kreisangehörige Gemeinden im Land Mecklenburg-Vorpommern lt. Orientierungsdatenerlass vom 27.09.2012. Die Anpassung der Hebesätze an den Landesdurchschnitt hat zur Folge, dass sich zum Einen die Erträge aus den Steuerarten erhöhen, zum Anderen aber auch, dass die Gemeinde höhere Schlüsselzuweisungen erhält und geringere Kreis- und Amtsumlagegrundlagen angesetzt werden. Die Mehrerträge und Minderaufwendungen dienen gleichzeitig der Haushaltskonsolidierung.
Rechtliche Grundlage:
§ 25 Grundsteuergesetz, § 16 Gewerbesteuergesetz, § 5 Kommunalverfassung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
36,1 kB
|
