Beschlussvorlage - 05GV/09/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet Groß Nemerow.

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Sachverhalt

Begründung:

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585)  soll für das ganze Gemeindegebiet Groß Nemerow der

 

Flächennutzungsplan

 

aufgestellt werden.

 

Planungsziel:

Die Gemeinde Groß Nemerow verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan. Das 1990/91 begonnene Aufstellungsverfahren wurde eingestellt.

Die Gemeinde hat bisher über Bebauungsplanverfahren geplante Entwicklungen eingeleitet und umgesetzt. Zur Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung  und Ordnung ist die Aufstellung des Flächennutzungsplanes  erforderlich.

 

Im Flächennutzungsplan soll für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Planungsabsicht ist der Raumordnungsbehörde anzuzeigen.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch (§ 2 und 2a, § 3, § 4 und § 5)

Baunutzungsverordnung

Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Jahr 2009 Einplanung Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 €

Jahr 2010 Berücksichtigung Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 33.000 €

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Anlagen

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