Beschlussvorlage - 09GV/14/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschiebung des Stichwahltermins zur Kommunalwahl 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anna Wolfgramm
- Einreicher:
- Anna Wolfgramm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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06.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 15.11.2013 hat die Landesregierung ein Gesetz zur Änderung des LKWG verabschiedet, welches am 13.12.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V veröffentlicht wurde.
Die Stichwahl bei der Kommunalwahl bestimmt sich nach § 3 LKWG auf zwei Wochen nach der Hauptwahl.
Gemäß der nun eingeführten Regelung des § 3 Abs. 4 S. 2 LKWG kann die Vertretung eine Verschiebung der Stichwahl um bis zu zwei weitere Wochen beschließen.
Die mögliche Stichwahl bei der Kommunalwahl 2014 wäre zunächst zwingend am Pfingstsonntag, also an einem Feiertag und zudem in den Schulferien durchzuführen.
Dies würde sowohl Probleme bei der Wahlorganisation aufwerfen als auch eine niedrigere Wahlbeteiligung erwarten lassen.
Eine Verschiebung um eine Woche auf den 15.06.2014 ist daher empfehlenswert.
Rechtliche Grundlage:
§ 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG)
