Beschlussvorlage - 09GV/14/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für eine Stichwahl im Rahmen der Kommunalwahl 2014 der 15.06.2014 festgelegt wird.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 15.11.2013 hat die Landesregierung ein Gesetz zur Änderung des LKWG verabschiedet, welches am 13.12.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V veröffentlicht wurde.

Die Stichwahl bei der Kommunalwahl bestimmt sich nach § 3 LKWG auf zwei Wochen nach der Hauptwahl.

 

Gemäß der nun eingeführten Regelung des § 3 Abs. 4 S. 2 LKWG kann die Vertretung eine Verschiebung der Stichwahl um bis zu zwei weitere Wochen beschließen.

Die mögliche Stichwahl bei der Kommunalwahl 2014 re zunächst zwingend am Pfingstsonntag, also an einem Feiertag und zudem in den Schulferien durchzuführen.

Dies würde sowohl Probleme bei der Wahlorganisation aufwerfen als auch eine niedrigere Wahlbeteiligung erwarten lassen.

Eine Verschiebung um eine Woche auf den 15.06.2014 ist daher empfehlenswert.

Rechtliche Grundlage:

§ 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG)

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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