Beschlussvorlage - 09GV/14/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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06.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt, die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf wie folgt:
Wehrführer 170,00 € pro Monat
Stellvertretenden Wehrführer 85,00 € pro Monat
Gerätewart 40,00 € pro Monat
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Änderung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV wurde eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen in der Bürgermeisterdienstberatung vom 04.02.2014 des Amtes Stargarder Land besprochen.
Der derzeitige Beschluss der Gemeinde Pragsdorf sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:
Für den Wehrführer beträgt die Entschädigung 52,00 € pro Monat, für den Stellvertretenden Wehrführer 26,00 € pro Monat und für den Gerätewart 13,00 € pro Monat.
Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 1.092,00 € jährlich.
Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013 werden folgende neue Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf vorgeschlagen:
Wehrführer 170,00 € pro Monat
Stellvertretenden Wehrführer 85,00 € pro Monat
Gerätewart 40,00 € pro Monat
Die Kosten für die Aufwandsentschädigung nach der Erhöhung betragen im Jahr 3.540,00 €. Zu diesem Zweck ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Pragsdorf über die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf erforderlich.
Rechtliche Grundlage:
FwEntschVO M-V
Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V
