Beschlussvorlage - 05GV/13/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des "Seehotels Heidehof" in Groß Nemerow OT Klein Nemerow als Traumöglichkeit des Standesamtes Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anna Wolfgramm
- Einreicher:
- Anna Wolfgramm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.03.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit bietet das Standesamt Burg Stargard als externe Trauzimmer die Räumlichkeiten des Damenflügels und der Kapelle auf der Burg Stargard an. Diese einzigartigen und gern angenommenen Möglichkeiten sollen natürlich weiterhin bestehen bleiben.
Für die kommenden Jahre ist es wünschenswert das Angebot an Trauorten zu erweitern und mit dieser Vielfalt an Außenstellen Fantasie und Bürgernähe zu beweisen. In Anlehnung an andere Standesämter wie z.B. Woldegk mit der Außenstelle im Schloss Rattey, dem Standesamt Friedland mit dem Jagdschloss Kotelow oder auch Feldberg mit dem Jagdschloss Waldsee ist eine Kooperation mit einem Hotel in den Fokus getreten.
Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde eine direkte Ausschreibung an alle Hotelbetreiber im Stadt- und Amtsgebiet weitergeleitet, sodass allen Betreibern die Möglichkeit geboten wurde Interesse zu bekunden.
Auf diese Ausschreibung hat allein das „Seehotel Heidehof“ reagiert.
Von den rechtlichen Möglichkeiten zur der Vornahme von Eheschließungen wurde sich seitens der Verwaltung überzeugt.
Bei den Räumlichkeiten und dem Gelände des „Seehotel Heidehof“ handelt es sich um diverse Eheschließungmöglichkeiten, die je nach Größe der Gesellschaft und nach Wunsch der Brautpaare in Eigenverantwortung des Hotels zum Trauraum gestaltet werden. Es werden alle Grundsätze zur Widmung gewahrt. (Beteiligtenöffentlichkeit, staatlicher Akt, Zugang für alle Paare)
Für den Ort der Eheschließungen ist gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) eine so genannte entsprechende würdige Form für die Vornahme der Amtshandlung vorgesehen. Diese würdige Form eines Trauzimmers kann von der jeweiligen Gemeinde im Rahmen der Organisationshoheit bestimmt und festgelegt werden.
In diesem Fall muss die öffentliche Widmung von der Gemeindevertretung Groß Nemerow vorgenommen werden.
Mit der Widmung dieses Hotels zur Traumöglichkeit kann das Standesamt dem derzeitigen Trend zu exklusiveren Orten und ggf. auch großen Hochzeitsgesellschaften gerecht werden und schafft neben den stadteigenen Außenstellen zudem eine Möglichkeit im Amtsgebiet des Amtes Stargarder Land.
Nicht zuletzt kann das Standesamt dadurch auch eine neue Einnahmequelle, die Verwaltungsgebühr, schaffen.
Die Kalkulation zur entsprechenden Gebühr wurde von der Verwaltung vorbereitet.
Rechtliche Grundlage:
§ 14 II PStG
