Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 14.05.2014 und des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) und des
§ 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323) beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die Satzung über die

 

5. Änderung des B-Plan Nr. 2 „Sannbruch“.

 

Die Planfassung des Bebauungsplanes mit der Begründung wird gebilligt. (siehe Anlage)

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsbeschluss unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.aHaputddddddd

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 5. Änderung betrifft den Wegfall der Fläche Spielplatz in der Straße Burgblick und die Umwandlung dieser Fläche in ein Baufeld WA und die Schaffung eines Bauplatzes.

Der rückwertige Weg zu den Reihenhäusern in der Gottlieb-Genzmer-Straße bleibt wie bisher über einen öffentlichen Weg zwischen dem neuen Baufeld und dem Grundstück Burgblick 9 erhalten.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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