Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard lehnt die im Vorentwurf vom Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte dargestellte Neuausweisung des Windeignungsgebietes Nr. 38 Möllenbeck entschieden und nachdrücklich ab und beauftragt den Bürgermeister die in der Anlage beigelegte Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte abzugeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 12. November 2013 hat die 40. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte das Planungskonzept für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms im Bereich Windenergie beschlossen. Zugleich wurde der Beschluss zur Freigabe der Inhalte des Vorentwurfs für die 1. Beteiligungsstufe gefasst.

Dieser sieht vor, weitere 1.600 ha als Eignungsgebiete für Windenergieanlagen auszuweisen. Zusammen mit den bereits in den vorherigen Raumentwicklungsprogrammen ausgewiesenen Flächen würden, bei vollständiger Umsetzung der Planung, in der Region knapp 4.100 ha für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Dies entspricht in etwa 1 % der Regionsfläche.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs findet seit dem 3. Februar bis zum 5. Mai 2014 statt. Alle Personen, die von den Planungen betroffen sind, alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen können zum Vorentwurf Stellung nehmen.

Aufgrund der erst am 14.05.2014 stattfindenden Stadtvertretung wurde auf Antrag der Stadt eine Fristverlängerung bis zum 19.05.2014 stattgegeben.

Die Teilfortschreibung sieht nur geringe Änderungen in der Raumentwicklung vor, allerdings sind diese Änderungen in den betroffenen Regionen von großer Bedeutung.

Die wesentlichen Änderungen lauten:

  • Einfügen eines neuen Absatzes mit der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Beteiligung für betroffene Bürger und Gemeinden (endgültige Formulierung entsprechend des Rechtsgutachtens im Auftrag des Ministeriums).
  • Neuformulierung  der Kriterien zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen
  • Hinzufügung Kriterien für Ausschlussgebiete und Kriterien für Restriktionsgebieten
  • Hinzufügung neu ausgewiesener Eignungsgebiete für Windenergieanlagen:
  • r die Stadt Burg Stargard und die Gemeinde Cammin betrifft das im wesentlichen die Nr. 38 Möllenbeck
  • Ergänzung des Regionalen Energiekonzeptes Mecklenburgische Seenplatte bis  

2030 beim Punkt Handlungsfeld Energien

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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