Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ab dem 01.01.2015 für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

Burg Stargard wie folgt:

-          Wehrführer 130,00 € pro Monat

-          Stellvertretenden Wehrführer 75,00 € pro Monat

-          Gerätewart 30,00 € pro Monat

-          Jugendwart 60,00 € pro Monat

-          1. Gruppenführer LG Teschendorf 25,00 € pro Monat

-          1. Gruppenführer LG Cammin 25,00 € pro Monat

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Änderung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV wurde eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen in der Bürgermeisterdienstberatung vom 04.02.2014 des Amtes Stargarder Land besprochen.

 

Der derzeitige Beschluss der Stadt Burg Stargard sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:

Für den Wehrführer beträgt die Entschädigung 100,00 € pro Monat und für den Stellvertretenden Wehrführer 25,00 € pro Monat.

Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 1.500 € jährlich.

 

Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013 werden folgende neue Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard  vorgeschlagen:

-          Wehrführer 130,00 € pro Monat (Höchstsatz 170 € möglich)

-          Stellvertretenden Wehrführer 75,00 € pro Monat (Höchstsatz 85 € möglich)

-          Gerätewart 30,00 € pro Monat

-          Jugendwart 60,00 € pro Monat

-          1. Gruppenführer LG Teschendorf

-          1. Gruppenführer LG Cammin

 

Die Kosten für die Aufwandsentschädigung nach der Erhöhung betragen im Jahr 4.140,00 €.

Aufgrund dieser Erhöhung ist eine Auszahlung der neuen Aufwandsentschädigungen ab dem 01.01.2015 vorgesehen.

 

Zu diesem Zweck ist ein Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard über die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard erforderlich.

 

Rechtliche Grundlage:

FwEntschVO M-V

Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen entsteht ab dem 01.01.2015 ein monatlicher Kostenmehraufwand von 220,00 € und ein jährlicher Kostenmehraufwand von 2.640,00 € für die Stadt Burg Stargard.

 

HH-Ansatz 2014: 1.700 €

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