Beschlussvorlage - 14GV/14/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt:

 

1.              Die Gemeinde Lindetal befürwortet die Streichung des Windeignungsgebietes Petersdorf I gemäß Anlage 1.

2.              Die Gemeinde Lindetal befürwortet die Neuausweisung des Windeignungsgebietes Petersdorf II gemäß Anlage 1.

3.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alle sonst geeigneten Schritte zu unternehmen, um die Streichung des Windeignungsgebietes Petersdorf I sowie die Neuausweisung des Windeignungsgebietes Petersdorf II zu erreichen.

4.              Die Gemeindevertretung ist über die durchgeführten Schritte in geeigneter Weise zu informieren.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat am 26. November 2012 in der 38. Verbandsversammlung den Beschluss VV 4/12 zur Teilfortschreibung des RREP, Programmsatz 6.5 (5) "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" sowie Ergänzung des Kapitels 7 "Strategien der Umsetzung" und Durchführung einer Umweltprüfung, gefasst.

Im Rahmen der 40. Verbandsversammlung vom 12. November 2013 wurde mit dem Beschluss VV 4/13 das schlüssige Planungskonzept sowie die Freigabe des Vorentwurfs für die erste Beteiligungsstufe beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungsfrist möchte sich die Gemeinde Lindetal wie folgt beteiligen.

 

Die Gemeinde Lindetal beantragt die Streichung des WEG Petersdorf I gem. Anlage 1. Das WEG Petersdorf I widerspricht den folgenden Kriterien zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen:

  1. Gebiete die nach Bau NVO dem Wohnen (WR, WA, MD, MI), der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit (SO) dienen, einschließlich 1000 m Puffer
  2. Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich einschließlich 800 m Puffer
  3. Unterschreitung des Schutzradius von 3000 m um das Waldschutzareal des kartierten und registrierten Schreiadlerbrutplatzes „Canzower Forst“.

 

Die Gemeinde Lindetal befürwortet gem. bereits gefassten Beschluss-Nr. 14GV/12/019 weiterhin die Neuausweisung des WEG Petersdorf II gem. Anlage 1 bzw. die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der beantragten Fläche. Das WEG Petersdorf II entspricht allen Kriterien zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen gem.
Anlage 2.

 

Durch ein abgestimmtes Vorgehen mit den ebenfalls betroffenen Gemeinden Helpt und Petersdorf soll das gemeinsame Anliegen gefördert werden.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, sich sowohl beim Regionalen Planungsverband als auch dessen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, bzw. sonst in Frage kommenden Einrichtungen dafür einzusetzen.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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