Beschlussvorlage - 05GV/14/022
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des B-Planes Nr. 7 "Wohnpark Nolte"
überarbeiteter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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24.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem erneuten überarbeiteten Entwurf mit Begründung, Umweltbericht und der Planzeichnung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 „Wohnpark Nolte“ zu und beschließt die verkürzte öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden die durch die Änderung des Entwurfs berührt werden.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende überarbeitete Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens.
Der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 „Wohnpark Nolte“ bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung und dem Umweltbericht, wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.
Aufgrund des am 20.03.2014 beschlossenen Auslegungs- und Entwurfsbeschlusses wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.05.2014 sind die Planunterlagen zu überarbeiten und der Verfahrensschritt nach § 4a Abs. 3 BauGB ist durchzuführen. Aufgrund der vorgebrachten Hinweise wurden nunmehr die Änderungen eingearbeitet und der Auslegungs- und Entwurfsbeschluss neu vorbereitet. Die Änderungen sind farblich dargestellt und im Plan gekennzeichnet worden.
Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 „Wohnpark Nolte“ in der Entwurfsfassung vom 19.06.2014 bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die verkürzte öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlage:
§§ 2 (2), 3 (2), 4 (2), 4a (3) BauGB
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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