Beschlussvorlage - 05GV/14/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beauftragt den Bürgermeister diesen Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung und der Kostenregelung der Erschließung abzuschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä.

Für die Kosten der Bauleitplanung erfolgte dies mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2010.

Zur Konkretisierung des Städtebaulichen Vertrages vom 10.02/25.01.2011 wird dieser Nachtrag geschlossen der u. a. die Erschließung und die damit verbundenen Kosten regelt.

Die Kosten trägt der Eigentümer.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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