Beschlussvorlage - 05GV/14/023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, der im Wohngebiet „Nolte“ neu entstehenden Straße die Bezeichnung „Am  Glockenturm“ zu geben.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Um eine reibungslose Vergabe von Hausnummern sicherzustellen, macht sich die Vergabe eines neuen Straßennamen für den sich anschließenden Bereich erforderlich.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 51 Straßen- und Wegegesetz M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...