Beschlussvorlage - 05GV/14/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 21.08.2014 der Gemeindevertretung Groß Nemerow und aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) und des § 86 Landesbauordnung
(LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323) beschließt die Gemeindevertretung Groß Nemerow die

 

  1. Änderung des B-Plan Nr. 7Wohnpark Nolte“ Groß Nemerow.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, die Genehmigung für die 1. Änderung des
B-Plan Nr. 7Wohnpark Nolte“ Groß Nemerow, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und Umweltbericht zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 „Wohnpark Nolte“ verfolgt die Nolte GbR das Planungsziel, dass die Erschließungsstraße der aktuellen Lage der auf dem Gelände befindlichen Trinkwasserleitung bei gleichzeitiger Änderung der Flächen für den Naturschutz vorgenommen wird. Die Fläche der zu bebauenden Fläche wird aufgrund der Verschiebung der Straße vergrößert.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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