Beschlussvorlage - 09GV/14/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme der Zuwendungen lt. Auflistung zu:

 

Spender

Höhe der Zuwendung

In €

Zweck

Herr Michael Zeidler

100,00

Park- und Seefest

Agrargesellschaft Cölpin

400,00

Park- und Seefest

Immoversa

150,00

Park- und Seefest

Merantil Export- Import

1.000,00

Park- und Seefest

Ortmann Wolfgang

100,00

Park- und Seefest

Planungsbüro UWT

100,00

Park- und Seefest

Nehlsen GmbH/

Sachspende

42,84

Park- und Seefest/ Abfallentsorgung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend Rechtslage der KV M-V § 44 Absatz 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.

Ab 1.000,00 Euro muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen- für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V § 44 Absatz 4, Hinweise des Innenministeriums zur KV von 26.08.2011

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einnahme in Höhe von 1.850,00 Euro und Sachspende in Höhe von 42,84 Euro.

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