Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der vorgelegten Straßenplanung zu und beauftragt den Bürgermeister die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vorhabens einzuleiten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Burg Stargard vom 24. Oktober 2013 wurde die Straßenbauplanung zum Ausbau des Sabeler Weges (Ende Sanierungsgebiet bis Gartenstraße) durch das Ingenieurbüro Jan Umlauft zur Beratung vorgestellt.

Die Straße befindet sich insgesamt in einem desolaten Zustand, welcher durch eine verschlissene Asphaltdecke und einem Gehweg aus Betonplatten, Gehwegplatten und Rechteckpflaster gekennzeichnet ist. Auf Grund vieler Unebenheiten auf der Fahrbahn kann das Niederschlagwasser nicht mehr ordnungsgemäß der Kanalisation zugeleitet werden. Weitere Folgen des schlechten Zustandes sind ein erhöhter Unterhaltungsaufwand und die Lärmbelästigung für Anwohner. 

Die gesamte Länge des auszubauenden Abschnitts beträgt 380,00 m. Der Ausbau der Fahrbahn wird analog dem Ausbau im Sanierungsgebiet durchgeführt. Demnach erfolgt die Befestigung der Fahrbahn mittels Asphaltbeton nebst Gosse. Die Gosse selbst besteht dabei aus zwei Reihen Gossensteine. Die Fahrbahnbreite beträgt danach 5,50 m. Im Bereich des Baudenkmals Feldsteinscheune wird die Fahrbahnbreite auf 4,75 m eingeengt, da hier nicht genügend Bauraum zur Verfügung steht. Die Befestigung des Gehwegs erfolgt in einer Breite von 1,40 m mit Betonrechteckpflaster der Farbe grau. Eine optische Abgrenzung zur Fahrbahn wird mittels eines 30 cm breiten Sicherheitsstreifens in der Farbe Anthrazit angelegt. Die Entwässerung der Straße erfolgt über neu zu bauende Regeneinläufe in die vorhandene Regenentwässerung. Ebenfalls auszubauen ist die Straßenbeleuchtung. Diesbezüglich sind insgesamt 10 neue Lichtpunkte vorgesehen.

Durch das Straßenbauamt Neustrelitz wurde aktuell signalisiert, dass eine Förderung des Projektes in diesem Jahr noch möglich sein kann.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, GemHVO-Doppik, HH-Plan 2014/2015

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

voraussichtliche Kosten in Höhe von 430.000,- EUR

 

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Anlagen

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