Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung der Feuerwehr Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Herr Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
01.10.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Feuerwehr Burg Stargard macht sich erforderlich, da die ehemaligen Gemeinden Teschendorf und Cammin mit der Stadt Burg Stargard fusioniert haben. Die damit verbundene Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren und der Erhalt der Standorte Teschendorf und Cammin haben eine Änderung der Satzung unerlässlich gemacht. Die bisherige Satzung wurde 1996 beschlossen und ist somit veraltet.
Folgende Positionen wurden wesentlich verändert:
- § 1 Abs. 1
Die Freiwillige Feuerwehr Burg Stargard, in dieser Satzung „Feuerwehr“ genannt, ist eine Gemeindefeuerwehr der Stadt Burg Stargard mit den Standorten Burg Stargard, Teschendorf und Cammin, Sie übernimmt die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben.
- § 2 Abs. 1
Die Feuerwehr steht für Zivilcourage, Hilfsbereitschaft und Demokratie. Die engagierten Mitglieder retten, löschen, bergen und schützen ungeachtet von Nationalität, Rasse, Religion oder Hautfarbe. Sie tun dies, um die Unversehrtheit und damit auch die Würde des Menschen zu schützen. Schon deshalb schließen sich Extremismus und die Mitgliedschaft in der Gemeinde in der Feuerwehr aus.
- § 10 Abs. 2
Dem Vorstand gehören an:
- der Gemeindewehrführer als Vorsitzender,
- seine Stellvertretung,
- die Löschgruppenführer
- der Schriftwart,
- Zugführer,
- Gerätwart,
- und der Jugendfeuerwehrwart.
- § 11 Abs. 14 Wahlen
Die Kameraden der Standorte Teschendorf und Cammin wählen aus ihrer Mitte einen Löschgruppenführer und seine Stellvertretung. Die Wahlgrundsätze und Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 11 Abs. 2 – 13 gelten für den Löschgruppenführer und seinem Stellvertreter entsprechend.
Folgende Positionen wurden aus der Neufassung gestrichen:
Aufgrund der Übernahme aller finanziellen Tätigkeiten der Feuerwehr Burg Stargard durch den Feuerwehrverein, entfällt die Funktion des Kassenwartes.
Rechtliche Grundlage:
§ 5 Kommunalverfassung M-V; § 9 Abs. 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetztes M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31,2 kB
|
