Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Karin Schüler
- Einreicher:
- Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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01.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der Annahme folgender Spenden zu:
Spender | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Herr Marco Gude, Bahnhofstraße 5 17098 Friedland | 1.347,75 € | Sachspende- Futtermittel für den Tierpark |
Frau Ruth Pfennigwerth, Berliner Straße 8, 38165 Lehse | 1.347,75 € | Sachspende- Futtermittel für den Tierpark |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen. Für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/ Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V § 44 Absatz 4, Hauptsatzung Stadt Burg Stargard § 5 Absatz 7
