Beschlussvorlage - 05GV/14/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitrittsbeschluss zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Ortserweiterung Nord", Groß Nemerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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16.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die zum Entwurf vom 24.06.2014 beigefügte Abwägungsdokumentation (siehe Anlage). Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Einwände und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert am durch das Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBI.S. 954) und des § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V 2006 S.102) in der gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr. 3 „Orterweiterung Nord“, Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ergänzenden Verfahrensunterlagen zur erneuten Prüfung dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorzulegen und durch die Genehmigungsbehörde die Erfüllung der Maßgaben und Auflagen der Genehmigung vom 19. Mai 2014 bestätigen zu lassen.
Nach Vorliegen der Bestätigung durch den Landkreis ist die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortserweiterung Nord“ ortsüblich bekannt zu machen
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V war kein Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die von der Gemeindevertretung Groß Nemerow am 20.03.2014 beschlossenen Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 am 19.05.2014 mit zwei Maßgaben, einer Auflage und einem Hinweis genehmigt. Die Planunterlagen waren zu überarbeiten und die Durchführung des Verfahrensschrittes nach § 4a Abs.3 BauGB zu erfüllen.
Am 24.06.2014 hat die Gemeindevertretung Groß Nemerow den überarbeiteten Entwurf der Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bestimmt.
Der überarbeitete Entwurf hat vom 04.08.2014 bis 05.09.2014 öffentlich ausgelegen; die Behörden öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 2. Juli 2014 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen; das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mit zuteilen.
Der Beschluss über die Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung ist abschließend zu fassen und die ergänzenden Verfahrensunterlagen der Genehmigungsbehörde zur erneuten Prüfung vorzulegen.
Rechtliche Grundlage:
BauGB, KV M-V
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,5 kB
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698,9 kB
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(wie Dokument)
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530,6 kB
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