Beschlussvorlage - 05GV/14/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtigung der Abwägung zum Entwurf vom 18.04.2013 (Berichtigung Beschluss Nr. 05GV/13/018 vom 06.11.2013) - Flächennutzungsplan Groß Nemerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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16.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die in der Anlage beigefügte Berichtigung der Abwägungsdokumentation in der Tabelle Seite 30, die Badestelle westlich des Anlegestegs wird zurückgenommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von der berichtigten Abwägungsdokumentation in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 06.11.2013 hat die Gemeindevertretung Groß Nemerow die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes (Stand: 18.04.2013) vorgebrachten Bedenken und Anregungen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit in deren Stellungnahmen zum Entwurf geprüft. Die in der Anlage zum Beschluss beigefügte Abwägungsdokumentation wurde beschlossen.
Der von der Gemeindevertretung Groß Nemerow am 24. Juni 2014 beschlossene Flächennutzungsplan wurde am 24. September 2014 mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Gemäß Auflage Nr. 2 ist die Planzeichnung im Bereich Nonnenhof zu korrigieren. Mit Schreiben vom 31. Juli 2013 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf die im Entwurf (Stand: April 2013) dargestellten Badestellen nahe des Anlegesteges Nonnenhof aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Abwägung hierzu sollte die östliche Badestelle zurück genommen werden, was in der Planzeichnung nicht erfolgte.
Nach Prüfung des Sachverhalts hat die Gemeindevertretung festgestellt, dass die Zurücknahme der Darstellung sich nicht auf die östliche Badestelle bezieht, sondern auf die ehemals westlich des Anlegestegs Nonnenhof genutzte Badestelle. Der Badeplatz östlich des Anlegers ist als gemeindliche Badestelle ausgewiesen und wird von der Gemeinde unterhalten.
Die Abwägung ist zu berichtigen; der Flächennutzungsplan und die Begründung sind entsprechend zu korrigieren.
Rechtliche Grundlage:
BauGB, Berichtigung Beschluss Nr. 05GV/13/018 vom 06.11.2013
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434,9 kB
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