Beschlussvorlage - 05GV/14/032
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Doris Dallmann
- Einreicher:
- Frau Dallmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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16.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Rechtslage des § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Groß Nemerow die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss(soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
Rechtliche Grundlage:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V
