Beschlussvorlage - 05GV/14/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt der Annahme einer Zuwendung in Höhe 10.000,00 € von

 

Fördergemeinschaft „Klosterscheune“ e. V.

OT Klein Nemerow

Seestraße 22

17094 Groß Nemerow

 

für die Mauerkronensanierung der Komtureischeune in Klein Nemerow zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Rechtslage des § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Groß Nemerow die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss(soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einnahme in Höhe von 10.000,00 €

 

 

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