Beschlussvorlage - 09GV/14/014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser- und Bodenverbandes

(siehe Anlage).

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Pragsdorf ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“. Der Wasser- und Bodenverband nimmt die Unterhaltung der Gewässer in zweiter Ordnung wahr. Entsprechend der Verbandssatzung sind zur Erfüllung der Aufgaben Verbandsbeiträge durch die Gemeinde zu leisten. Diese werden nach den Grundsätzen des §6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren den Eigentümern der Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Pragsdorf auferlegt. Diese Satzung regelt die Verfahrensweise der Veranlagung und die Höhe der Gebühr.

Die Änderung der bisherigen Satzung erfolgt aufgrund der neuen Kalkulation der Gebühren für den Wasser- und Bodenverband. Der Sonderposten aus den Jahren 2011-2013 für den Gebührenausgleich wird über die Gebührenkalkulation aufgelöst.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...