Beschlussvorlage - 11AA/14/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, folgende Aufgaben der Zulassungsstelle auf das Amt Stargarder Land  zu übertragen:

 

-  Adressänderungen ohne Halterwechsel innerhalb des jeweiligen

   Zuständigkeitsbereiches,

 

-  Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen,

 

und stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Landkreis hat allen Städten und Ämtern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte das Angebot der Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Zulassung von Fahrzeugen unterbreitet. Alle Städte und Ämter haben ein grundsätzliches Interesse an der Übernahme dieser Aufgaben bekundet. Eine Übertragung ist vorerst nur auf Städte und Ämter vorgesehen, in denen der Landkreis keine eigene Zulassungsstelle hat.

 

Des Weiteren wurde  geprüft, inwieweit eine Kooperation zwischen der Zulassungsbehörde und den kreisangehörigen Kommunen möglich und zweckmäßig ist. Im Ergebnis ist eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Zusammenarbeit an den praktischen Bedürfnissen der Bürger und Bürgerinnen  auszurichten hat, gleichzeitig aber sichergestellt ist, dass das zukünftige Verfahren für alle Beteiligten wirtschaftlich vertretbar ist.

 

Der Beschlussvorlage liegen folgende Fall-konstellationen zugrunde:

 

1.              Der Bürger bzw. die Bürgerin erscheinen in der  Meldestelle (Einwohnermeldeamt), um die Anschrift ändern zu lassen, weil er bzw. sie innerhalb des Gemeindegebietes umgezogen ist. Dies erfolgt in der Regel durch Aufbringen eines Etikettes auf dem Personalausweis mit entsprechender Siegelung. Gleichzeitig erfolgt der Ausdruck eines zweiten Etikettes für die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).

2.              Der Bürger bzw. die Bürgerin möchte ein Fahrzeug stilllegen und legt die Zulassungspapiere sowie die alten Kennzeichen zur Entstempelung vor. Die Meldestelle trägt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges auf der Zulassungs-bescheinigung ein und siegelt dies. Die amtlichen Kennzeichen werden entwertet, indem die Siegelplakette entfernt bzw. unkenntlich gemacht wird.

 

In beiden Fällen zieht der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin der Meldebehörde die fälligen Gebühren ein und veranlasst die Änderungen im Fahrzeugregister sowie die elektronischen Archivierung der geänderten Dokumente bei der Zulassungsstelle des Landkreises.

 

Der Landkreis hat mit Kreisvorlage KT I/90/2012 bereits einer Übertragung des Aufgabenumfangs an die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung M-V § 167 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1

                                               Straßenverkehr-Zulassungsverordnung M-V § 2

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

HH-Jahr 2015 Erhöhung Erträge im Produkt 12292.43100000 (noch nicht konkret einschätzbar)

 

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Anlagen

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