Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stellt die Eröffnungsbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Burg Stargard zum 1.1.2011 fest.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach den Vorschriften des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KomDoppikEG M-V) haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Des Weiteren sind die Bestimmungen der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungsgesetzes auf die Prüfung der Eröffnungsbilanzen anzuwenden. Die Prüfung der Eröffnungsbilanzen durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard (unter Einbeziehung des RPA Neverin) ist abgeschlossen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V, §§ 1 und 3 KPG

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

 

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