Antrag - 00SV/14/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorausbescheide für beitragspflichtige Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Lips, Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
03.11.2014
| |||
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
26.11.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung: Bisher werden Beitragsbescheide erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme erstellt, das führt zu späten Einnahmen. Die Stadt geht hier immer in Vorleistung. Ein solches Verfahren ist unter dem Gesichtspunkt der Haushaltssicherung unzweckmäßig, deshalb sollte die Verwaltung zukünftig immer mit Vorbescheiden arbeiten, um zeitnah die Beitragseingänge verbuchen zu können.
Diese gilt auch für das Städtebauliche Sondervermögen Altstadt (Stadtsanierung). Bei der Stadtsanierung wird zusätzlich erreicht, dass diese schneller zum Abschluss gebracht werden kann.
Rechtliche Grundlage
