Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung Wahltag Bürgermeisterwahl 2015 Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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26.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Tag der Wahl hauptamtlicher Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung festgelegt.
Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 02.11.2015.
Der Wahltermin 03. Mai 2015 wurde bereits mit der Kommunalaufsicht und dem Kreiswahlleiter abgestimmt und gewährleistet, dass man auch bei Durchführung einer Stichwahl nicht zu sehr in die Sommerzeit kommt (Ferien, Pfingsten, Stadt- und Dorffeste).
Rechtliche Grundlage:
§ 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz vom 16.12.2010
