Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Als Tag der Hauptwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Burg Stargard wird der

03. Mai 2015 bestimmt.

Sofern eine Stichwahl notwendig ist, wird diese am 17. Mai 2015 stattfinden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Tag der Wahl hauptamtlicher Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung festgelegt.

Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 02.11.2015.

 

Der Wahltermin 03. Mai 2015 wurde bereits mit der Kommunalaufsicht und dem Kreiswahlleiter abgestimmt und gewährleistet, dass man auch bei Durchführung einer Stichwahl nicht zu sehr in die Sommerzeit kommt (Ferien, Pfingsten, Stadt- und Dorffeste).

 

Rechtliche Grundlage:

§ 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz vom 16.12.2010

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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