Antrag - 00SV/14/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Novellierung der Kreisumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Runge, Norman
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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26.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
In dem am 7. November 2014 erschienenen Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2020 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die Korrektur der Finanzplanung hinsichtlich der Kreisumlage als Maßnahme deklariert.
Aus der Maßnahmenbeschreibung kann man entnehmen, dass eine Kreisumlagegrundlage in Höhe von 195 Millionen Euro veranschlagt wurde. Aus aktuellen Erkenntnissen wird aber von einer Umlagegrundlage von 201 Millionen Euro ausgegangen. Dies bedeutet eine Mehreinnahme von mehreren Millionen Euro in den nächsten Jahren. Für den Finanzhaushalt 2016 bis 2020 wird jeweils eine Mehreinnahme von 2,5 Millionen Euro geplant.
Hinsichtlich der Finanzausstattung der Gemeinden und Städte ist es unabdingbar die Kreisumlage anzupassen. Der Landkreis muss aufgefordert werden im Rahmen ihrer angespannten finanziellen Situation bzw. dessen Möglichkeiten zu Gunsten der kreisumlagepflichtigen Gebietskörperschaften eine Novellierung vorzunehmen.
