Antrag - 00SV/14/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduzierung des Zuschussbedarfes bei freiwilligen Leistungen der Stadt Burg Stargard - Haushaltssicherungsmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Beisheim, Heinz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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18.11.2014
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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26.11.2014
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Beschlussvorschlag
Inhalt des Antrages:
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung folgende Maßnahme:
1. Durch den Bürgermeister sind für alle freiwilligen Leistungen der Stadt Burg Stargard eine pauschale Haushaltssperre auszusprechen sowie erforderliche Maßnahmen einzuleiten, so dass eine Reduzierung der Zuschussbedarfe um 10 % für das HHJ 2015 ermöglicht wird.
2. Alle Fraktionen sowie auch die Einzelbewerber der Stadtvertretung sind aufgerufen, eigene Vorschläge zur Reduzierung des Haushaltsdefizits bis zum 30.05.2015 beim Stadtvertretervorsteher einzureichen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium M-V Möglichkeiten zu erörtern, inwiefern die Stadt bei der Haushaltskonsolidierung finanziell unterstützt werden kann.
4. Die Verwaltung übernimmt diesen Beschluss als Konsolidierungsmaßnahme in das bei der Kommunalaufsicht einzureichende Haushaltssicherungskonzept auf.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Da in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Diskussion zu wesentlichen freiwilligen Leistungen der Stadt kein mehrheitliches Abstimmungsverhalten möglich war, wird vorgeschlagen, zunächst eine pauschale Haushaltssperre auszusprechen, um eine Reduzierung des Zuschussbedarfes um 10 % zu erwirken.
Parallel hierzu sind alle Fraktionen und Einzelbewerber aufgefordert, eigene Vorschläge zur Reduzierung des Zuschussbedarfes einzureichen, so dass für die Haushaltsjahre 2016 ff. weitere Maßnahmen festgelegt werden können.
Ziel sollte es sein, eine wesentliche Verbesserung der Haushaltssituation zu erreichen, gleichzeitig aber auch Möglichkeiten zu finden, wie man kulturelle, touristische oder auch bildungsfördernde Angebote für unsere Stadt aufrechterhalten kann.
Rechtliche Grundlage
