Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zur weiteren Untersuchung des Vorhabens, ist durch die Verwaltung folgendes Unternehmen

 

                                                            

zu betrauen.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Abstimmungen der Stadtvertretung zur Verfahrensweise in obiger Angelegenheit, fanden Mitte Dezember 2014 die Gespräche mit Vertretern potenzieller Vertragspartner statt. Von den 3 Unternehmen, die auf das öffentliche Interessenbekundungsverfahren reagiert haben, folgten lediglich die Neubrandenburger Stadtwerke sowie die WEMAG AG mit Sitz in Schwerin der Einladung zu den Gesprächen mit den benannten Vertretern der Stadt.

 

Im Ergebnis beider Gespräche wurde deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadt eine Festlegung auf den potenziellen Vertragspartner erfolgen sollte, so dass dieser weitergehende Untersuchungen auf Grundlage des vorliegenden Quartierskonzeptes hinsichtlich der Umsetzbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit des Projektes vornehmen kann.

 

Erst danach erfolgt im Einvernehmen mit dem potenziellen Partner die abschließende Entscheidung zur Umsetzung des Projektes, einschließlich der Abstimmung aller Vertragsmodalitäten.

Weitere mündliche Sachdarstellung erfolgt durch die Teilnehmer der Gespräche.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung  M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

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