Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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25.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die mit Beschluss der Stadtvertretung vom 01.10.2014 bestätigte Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (Beschlussvorlage 00SV/14/037) wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises angezeigt.
Es wird die Änderung der Regelungen der Ortsvorsteher im § 13 empfohlen.
Begründung:
Ein Ortsvorsteher hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds der Stadtvertretung (§ 42 a Abs. 3 KV M-V). Damit ist das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen dargelegt.
Die Regelung in § 13 Abs. 3 (Teilnahmemöglichkeit des OV an nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Gremien) ist aufgrund des Gesetzestextes überflüssig.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V § 5 Abs. 2
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,5 kB
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