Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

§ 13 Abs. 3 der vorliegenden Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die mit Beschluss der Stadtvertretung vom 01.10.2014 bestätigte Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (Beschlussvorlage 00SV/14/037) wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises angezeigt.

Es wird die Änderung der Regelungen der Ortsvorsteher im § 13 empfohlen.

Begründung:

Ein Ortsvorsteher hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds der Stadtvertretung (§ 42 a Abs. 3 KV M-V). Damit ist das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen dargelegt.

Die Regelung in § 13 Abs. 3 (Teilnahmemöglichkeit des OV an nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Gremien)  ist aufgrund des Gesetzestextes überflüssig.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V § 5 Abs. 2

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine

 

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Anlagen

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