Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

§ 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt Burg Stargard erhält folgenden Wortlaut:

„Mitglieder der  Stadtvertretung, der Bürgermeister und die Ortsvorsteher, die zur Sache sprechen wollen, haben sich beim Stadtvertretervorsteher durch Handzeichen zu Wort zu melden.“

In § 11 Abs. 3 sind die Worte „die Ortsvorsteher“ zu streichen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschloss am 01.10.2014 ihre neue Geschäftsordnung.

Im Rahmen der Anzeige der Hauptsatzung macht die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises darauf aufmerksam, die Regelungen zum Rederecht der Ortsvorsteher zu überdenken.

Begründung:

Der Ortsvorsteher kann wichtige Initiativ- und Kontrollrechte wahrnehmen und ist nicht wie der Vorsitzende der Ortsteilvertretung nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf die Angelegenheiten des Ortsteils beschränkt.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V § 22 Abs. 6

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine

 

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Anlagen

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