Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung Stadtvertretung Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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25.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
§ 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt Burg Stargard erhält folgenden Wortlaut:
„Mitglieder der Stadtvertretung, der Bürgermeister und die Ortsvorsteher, die zur Sache sprechen wollen, haben sich beim Stadtvertretervorsteher durch Handzeichen zu Wort zu melden.“
In § 11 Abs. 3 sind die Worte „die Ortsvorsteher“ zu streichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschloss am 01.10.2014 ihre neue Geschäftsordnung.
Im Rahmen der Anzeige der Hauptsatzung macht die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises darauf aufmerksam, die Regelungen zum Rederecht der Ortsvorsteher zu überdenken.
Begründung:
Der Ortsvorsteher kann wichtige Initiativ- und Kontrollrechte wahrnehmen und ist nicht wie der Vorsitzende der Ortsteilvertretung nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf die Angelegenheiten des Ortsteils beschränkt.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V § 22 Abs. 6
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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