Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Jahresabschluss 2011.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, die Jahresrechnung zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...