Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahres-abschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, die Jahres-rechnung zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

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Anlagen

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