Beschlussvorlage - 05GV/09/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Deckung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Evelin Stachurski
- Einreicher:
- Frau Stachurski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2009
|
Sachverhalt
Begründung:
- Die Mehrkosten entstanden u.a.
durch Materialänderung, bedingt durch den steilen Böschungswinkel,
durch den Ersatz der Holzbegrenzung an der Böschungskante durch einen
Metallzaun sowie
durch die Schaffung einer zusätzlichen Entwässerungsmöglichkeit für die
anfallenden Regenmassen, aufgrund des starken Gefälles und ungeklärter
Eigentumsverhältnisse.
- Die Kosten für die Erweiterung im Lindenweg, wofür ein Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 01.10.2009 vorliegt, betragen 30,0 T€. Weiterhin wurde eine Vereinbarung mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Höhe von 14,1 T€ geschlossen, da aufmerksame Bürger auf Funde hingewiesen haben. Diese Kosten waren nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme mit erneuert. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 23,0 T€.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V
Gemeindehaushaltsverordnung
Hauptsatzung der Gemeinde
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
- Mehrausgaben in der Haushaltsstelle(HHSt) 5900.9400 in Höhe von 27,5 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 5900.3610 – Fördermittel vom Land in Höhe von 1,7 T€, durch Mehreinnahmen der HHSt. 8810.3400 – Einnahmen aus Grundstücksverkauf in Höhe von 13,8 T€ sowie durch Minderausgaben der HHSt. 2000.6720 – Schullastenausgleich in Höhe von 12,0 T€.
- Mehrausgaben in der HHSt. 6300.9610 in Höhe von 58,0 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 6300.3612 – Fördermittel vom Land in Höhe von 33,5 T€, Mehreinnahmen der HHSt. 6300.3510 – Straßenausbaubeiträge in Höhe von 3,5 T€ sowie Mehreinnahmen der HHSt. 8100.2100 – Gewinnanteile ,Dividende von E:ON edis in Höhe von 21,0 T€.
