Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 "Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg" sowie zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.04.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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27.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt zu, dass zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Stadt Burg Stargard die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Burg Stargard für das Gebiet „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ sowie die für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nach den §§ 2a bis 4a BauGB an das Planungsbüro architekturfabrik:nb, Architekt Lutz Braun, Nonnenhofer Straße 19, 17033 Neubrandenburg überträgt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Milchhof Burg Stargard GmbH, Burg Stargard, OT Quastenberg wurde mit Datum vom 22.01.2015 der Antrag an die Stadt Burg Stargard gestellt auf dem Betriebsgelände der Milchhof Burg Stargard GmbH die Errichtung eines Fermenters, eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit Anlagenbetriebstechnik und einer Gasfackel vornehmen zu dürfen.
Beabsichtigt ist die Erzeugung von Strom und die Rohstoffverarbeitung (Gülle) auf der Grundlage der Technologie erneuerbarer Energien durch die Umwandlung der durch den Milchkuhbetrieb vor Ort anfallenden Gülle. Dafür wird die Schaffung von Baurecht durch die Stadt Burg Stargard benötigt.
Der Vorhabenträger Milchhof Burg Stargard GmbH benennt das Architekturbüro architekturfabrik:nb, Neubrandenburg als verantwortlichen Fachplaner für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Schaffung eines rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für o.g. Vorhaben sowie für die damit verbundene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Stadt kann gemäß § 4b Baugesetzbuch insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens über die Einschaltung eines Dritten abstimmen.
Rechtliche Grundlage:
§ 4b BauGB
