Beschlussvorlage - 14GV/15/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt den Jahresabschluss 2011.

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Sachverhalt

Begründung:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, die Jahresrechnung zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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