Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 "Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.04.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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27.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 08.07.2010 wurde durch die Stadtvertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Burg Stargard gefasst.
Im Anschluss wurden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt.
Der Bebauungsplan sah die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage mit einer Leistung von 0,5 Megawatt auf dem Betriebsgelände der Milchhof Burg Stargard GmbH durch Errichtung und den Betrieb einer weiteren Biogasanlage mit einer Leistung von 1,5 Megawatt vor. Vorhabenträger war die bio-strom Energiesysteme GmbH, Vechtaer Marsch 9, 49377 Vechta.
Der Vorhabenträger befindet sich seit dem 13.06.2012 in einem Insolvenzverfahren. Gemäß dem geschlossenen städtebaulichen Vertrag der Stadt Burg Stargard mit dem Vorhabenträger kann die Stadt gemäß § 9 dieses Vertrag im Falle einer Insolvenz kündigen oder wenn nicht innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsschluss ein rechtsverbindlicher B-Plan in Kraft getreten ist. Die Stadt Burg Stargard hat mit Schreiben vom 09.03.2015 den geschlossenen Städtebaulichen Vertrag gekündigt.
Somit ist es aussichtslos ein Sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung aus Biomasse“ auszuweisen und es wird daher vorgeschlagen, das Verfahren entsprechend der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss vom 19.02.2015 einzustellen. Die Möglichkeit der Aufstellung bzw. Verwendung der Nummerierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 erlischt.
Rechtliche Grundlage:
BauGB, KV M-V, Städtebaulicher Vertrag
