Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Burg Stargard einzustellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 08.07.2010 wurde durch die Stadtvertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Burg Stargard gefasst.

Im Anschluss wurden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltete die Änderung der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für ein Sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung aus Biomasse (SO EB)“. Grund für die 3. Änderung war gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“.

Mit Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 erfolgt parallel die Einstellung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Burg Stargard § 8 Abs. 2 und 3 BauGB.

Somit ist es aussichtslos ein Sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung aus Biomasse“ auszuweisen. Es wird daher vorgeschlagen, das Verfahren entsprechend der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss vom 19.02.2015 einzustellen.

Die Möglichkeit der Verwendung der Nummerierung über die Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) bleibt bestehen.

 

Rechtliche Grundlage:

BauGB, KV M-V, Städtebaulicher Vertrag

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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