Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanungen und der Änderung des Flächennutzungsplanes abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

 

Der Vorhabenträger Milchhof Burg Stargard GmbH, Quastenberg 25C, 17094 Burg Stargard beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes Burg Stargard sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ das Büro architekturfabrik:nb, Architekt Lutz Braun, Nonnenhofer Straße 19 in 17033 Neubrandenburg.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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