Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilfläche Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.04.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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27.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Antrag der Milchhof GmbH Quastenberg, 17094 Burg Stargard OT Quastenberg vom 22.01.2015 zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, teilweise gelegen auf dem Flurstück 69/6 und 70, Flur 5, Gemarkung Quastenberg die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard aufgestellt werden.
Begrenzt wird die ca. 2.382 m² große Fläche durch:
im Norden:die südliche Grenze des Flurstücks 67/7 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
im Süden:durch die landwirtschaftlichen Betriebsflächen der Flurstücke 69/6 und 70, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
im Osten:durch die landwirtschaftlichen Betriebsflächen des Flurstücks 69/6 (vorrangig private Erschließungswege) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
im Westen:durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche des Flurstücks 70, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Für das o.g. Gebiet weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard die Nutzung als landwirtschaftliche Fläche aus. Unmittelbar westlich an den Änderungsbereich angrenzend sind die Betriebsgebäude des Vorhabenträgers als Anlagen für die landwirtschaftliche Tierproduktion gekennzeichnet.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Mit der beabsichtigten Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes Gülleverwertungsanlage (SO GVA) im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ wird eine teilweise Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, da die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Flächennutzungsplan dargestellt werden muss. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).
Rechtliche Grundlage:
§ 5 Baugesetzbuch
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 MB
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