Antrag - 00SV/15/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur Vorlage 00SV/15/046
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Lips, Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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27.05.2015
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Beschlussvorschlag
Inhalt des Antrages:
Der § 11 (4) erhält folgende Fassung:
Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen. Dies gilt nicht für den Einreicher.
Die Beschränkung gilt nur für die Sitzung der Stadtvertretung, sie gilt nicht für die Ausschüsse.
Der § 11 (8) "persönliche Bemerkung" wird ergänzt durch den Satz:
Die Redezeit beträgt höchstens drei Minuten.
Sachverhalt
Dieser Antrag bezieht sich auf folgende Vorlage:
Geschäftsordnung Stadtvertretung Burg Stargard - hier: § 11 Redeordnung
https://www.sitzungsdienst-stargarder-land.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1229&noCache=1
Sachverhalt/Begründung:
Der Entwurf beschränkt die Redezeit zur Sache auf drei Minuten. Dieses ist bei vielen Sachverhalten zu wenig (z.B. Haushalt, Satzungen). In der Praxis erfolgte eine solche Beschränkung im Regelfall auch ohne Festlegung in der Geschäftsordnung.
Der Entwurf beschränkt die Redner auf zweimaligen Sachbeitrag. Diese Beschränkung ist für die Sitzung der Stadtvertretung richtig. Die Beschränkung behindert aber eine gründliche und und ausdiskutierte Beratung in den Ausschüssen.
Deshalb ist die Neufassung des § 11 (4) erforderlich.
Die Beschränkung der Redezeit bei persönlichen Erklärungen war in früheren Geschäftsordnungen gegeben, sie hat sich dort auch bewährt.
Deshalb ist die Ergänzung des § 11 (8) sinnvoll.
Rechtliche Grundlage
KV MV § 22 (6)
