Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard folgt der Empfehlung der Verwaltung und entscheidet sich für das Konzept der Stadtwerke Neubrandenburg. Der Bürgermeister wird beauftragt dem anderen Mitbewerber der WEMAG Energiedienste GmbH abzusagen und gleichzeitig dem Bergamt Stralsund diese Entscheidung mitzuteilen.

Des Weiteren wird der Bürgermeister beauftragt Vorschläge für alternative Energieformen zu erarbeiten bzw. mit den Stadtwerken Neubrandenburg über denkbare Optimierungsmöglichkeiten beispielsweise beim Schulkomplex zu sprechen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die beiden Bewerber die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH und die WEMAG Energiedienste GmbH erhielten die Möglichkeit bis zum 27.03.2015 die im Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung dargestellten Punkte und Zahlen mit Hilfe einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu prüfen. Ferner sollte klargestellt sein, ob Sie die im Quartierskonzept dargestellte technische Umsetzung wählen oder ob Sie andere Vorstellungen und Technologien betrachtet haben.

 

Kurze Zusammenfassung der eingereichten Unterlagen:

 

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH

Die Stadtwerke Neubrandenburg haben eine komprimierte Zusammenfassung ihrer Analyse bis zum 27.03.2015 abgegeben und verschiedene Dinge geprüft. Es wurden die von BPM erstellten Daten  in zwei Szenarien (beste und schlechteste) beleuchtet. Des Weiteren wurde ein mit Erdgas betriebenes BHKW beleuchtet und der bisherige Bezug von Gas.

Die von BPM angegebenen Daten werden in einigen Punkten von GTN in Frage gestellt bzw. man hat andere Ansichten. Beispielsweise:

-          anderer Temperaturgradient statt 4,3 - 3,7

-          Aquifertemperatur (°C) statt 55 °C – 49 °C

-          Temperaturverlust bei Förderung (K) statt 0 – 0,5

-          Andere spez. Wärmekapazität und Dichte

-          Temperaturdifferenz Wärmetauscher (K) statt 0 – 2

-          Thermische Leistung (kW) statt 2.230 – 1.320 (=60 %)

Die Stadtwerke äußern sich das die Trassenlänge von der Studie von BPM abweicht und die Hausanschlüsse zu berücksichtigen sind. Es ergibt sich eine deutliche Erhöhung der Netzerrichtungskosten die vielleicht durch höhere Fördermittel aufgefangen werden können.

Des Weiteren sind Kapitalkosten zur Finanzierung von nicht geförderten Investitionen und Kosten für die Betriebsführung /Verwaltung (kaufmännisch, technisch) in Ansatz zu bringen. Die Benutzungsstunden sind auf übliche 1.800 Betriebsstunden pro Jahr anzupassen.

 

Fazit:

Bei modifizierten Ansätzen ist selbst im optimistischen Szenario gegenüber einer aktuellen Versorgung mit Erdgas kein wirtschaftlicher Betrieb mittels Geothermie oder Erdgas-BHKW möglich.

Es wird eine sukzessive bzw. modulare Vorgehensweise vorgeschlagen – Betrachtung der technischen, energetischen und betriebswirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Schulen. Zur Prüfung einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit steht das Angebot der Neu.sw

 

WEMAG Energiedienste GmbH

Die Firma WEMAG Energiedienste GmbH wollte die Dinge nur in einem persönlichen Gespräch erklären.  Erst auf Anfrage erhielten wir die Unterlagen am 30.04.2015.

Sie haben das Konzept der kalten Fernwärme mit nachgelagerter, dezentraler Nacherwärmung technisch und wirtschaftlich betrachtet. In ihrem Schreiben gehen sie davon aus das ein Heizbetrieb bei einer Außentemperatur von bis zu 6 Grad ohne weitere Zuführung von Energie sichergestellt ist. Für die Warmwasseraufbereitung und für Außentemperaturen darunter reichen gegenüber den Aussagen von BPM die (- 6 Grad) die Vorlauftemperaturen im Gebäudebestand nicht aus. Hier soll eine bedarfs- und situationsgerechte Nacherwärmung mittels Hausübergabestationen mit integrierten dezentralen Wärmepumpen erfolgen.

Des Weiteren wurde das Nahwärmenetz was von BPM mit 3.200 m angegeben wurde für nicht realistisch angesehen. Nach Meinung der WEMAG gehen sie von einer Trassenlänge von mind. 6.200 m aus! Einige Kostenansätze wurden für den laufenden Betrieb abweichend zur BPM-Studie neu definiert.

Sie haben bei den Berechnungen alle gängigen Fördermittel angesetzt und aufgrund der Vorreiterrolle usw. haben die WEMAG 3 Mio € an Fördermittel zusätzlich angesetzt und in ihren Berechnungen aufgenommen.

 

Fazit:

Unabhängig von den genannten Punkten halten die WEMAG Energiedienste an dem Projekt fest. Sie möchten eine Abschlusserklärung damit man zusammen die Sicherung des potenziellen Wärmeabsatzes gemeinsam angehen kann. Am liebsten so schnell wie möglich um die bestehenden Fördermittel nutzen zu können.

 

Durch das Bergamt Stralsund wurde der Stadt Burg Stargard die Erlaubnis zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Sole im Feld Burg Stargard bis zum 31.12.2015 gegeben. Das bedeutet, dass bei einer Entscheidung gegen Geothermie auch die Erlaubnis vom Bergamt Stralsund nicht verlängert wird.

 

Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse aus den Betrachtungen der beiden Firmen hat die Verwaltung von einer weiteren Prüfung durch eine externe Firma abgesehen.

 

Zusammenfassend ist aus Sicht der Verwaltung zu sagen, dass zu viele Unsicherheiten für die Umsetzung so eines Großprojektes Fernwärmeversorgung Burg Stargard durch Geothermie bestehen. Das mögliche finanzielle Risiko ist eine Hauptrolle. Des Weiteren sprechen viele andere Faktoren wie beispielsweise die geringe Temperatur des zu fördernden Wassers, die Nutzung des geförderten Wassers bis 6 Grad ohne weitere Energie und die doch höhere Trassenlänge (das doppelte) gegen so ein Projekt.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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