Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenplanung Ausbau der Lindenstraße im Ortsteil Loitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Doris Dallmann
- Einreicher:
- Frau Dallmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Lindenstraße befindet sich insgesamt in einem desolaten Zustand, welche durch eine verschlissene Kopfsteinpflasterdecke gekennzeichnet ist. Auf Grund vieler Unebenheiten auf der Fahrbahn, der ungeordneten Ableitung des Niederschlagswasser und der fehlenden Straßenentwässerung ist eine Erneuerung zwingend erforderlich. Durch den derzeitigen Straßenzustand ist ein erhöhter Unterhaltungsaufwand notwendig.
Der Ausbau der Lindenstraße erfolgt in zwei Bauabschnitten (siehe beiliegenden Lageplan). Im 2. Bauabschnitt muss zusätzlich die Ablaufleitung des Teiches erneuert werden.
Die Ausbaubreite im 1. BA beträgt 4,00 m in Betonsteinpflaster. Zur optischen Abgrenzung des Fußgängerbereiches wird im Abstand von 1.00 m eine Entwässerungsmulde mit längslaufenden Betonsteinpflastersteinen angeordnet. Für den Begegnungsverkehr ist im 1. BA eine Ausweichtasche vorgesehen und im Bereich der Bushaltestelle eine Wendemöglichkeit.
Im 2. BA, entlang der Kirche, wurde aufgrund der Einbahnstraßenregelung die Ausbaubreite auf 3.50 m reduziert. Ebenso wird der Bereich der Straße Zur Seewiese in dieser Ausbaubreite fortgeführt. Auch in diesem Bereich erfolgt eine optische Trennung durch eine Entwässerungsmulde aus längslaufenden Betonpflastersteinen.
Die Straßen werden der Belastungsklasse 1 zugeordnet.
Kurzfristig erhielten wir vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Information, dass für diesen Straßenbau eine Förderung möglich ist. Wir haben für das Haushaltsjahr 2015 den 1. BA angemeldet und den 2. BA für das kommende Haushaltsjahr. Die Finanzierung erfolgt durch Nichtrealisierung anderer investiver Maßnahmen.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, GemHVO-Doppik, Fördermittelrichtlinie zur Entwicklung der ländlichen Bereiche
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Straßenbau Lindenstraße Loitz 01.054100. 09600032
Jahr 2015
1. BA
Aufwendungen ca. 333.000 €
Erträge (Fömi = 195.000 €, Beiträge = 69.000 €) ca. 264.000 €
geplant Jahr 2016
2. BA
Aufwendungen ca. 274.000 €
Erträge (Fömi 162.000 €, Beiträge =56.000 €) ca.218.000 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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2
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öffentlich
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528,1 kB
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