Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Kauf- und Übertragungsvertrag (siehe Anlage) von Anlagevermögen der Schmutz- und Regenwasserbeseitigungsanlagen an die Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH zu.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Burg Stargard wurde durch das OVG Mecklenburg-Vorpommern zur Erstattung von Aufwendungen für die Herstellung von Regen- und Schmutzwasserentsorgungsanlagen im Wohngebiet Sannbruch 1.-2. BA in Burg Stargard in Höhe von 429.662,74 € nebst Zinsen verurteilt.

 

Die Stadt und die Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (tab) vereinbarten am 19.07.1999 die Abwasserbeseitigung einschließlich der Instandhaltung des Abwasserentsorgungssystems etc. in der Stadt Burg Stargard durch die tab. Die Stadt und die tab schlossen ebenfalls am 19.07.1999 als Grundlage einen Kauf- und Übereinungsvertrag über die Entsorgungsanlagen. Weder die Anlagen im Wohngebiet Sannbruch 1.-2. BA noch deren Finanzierung sind von dem Kauf- und Übereignungsvertrag vom 19.07.1999 umfasst. Mit diesem Vertrag verkauft und übereignet die Stadt diese Entsorgungsanlagen an die tab, so dass eine Gegenfinanzierung der nachträglich entstandenen Herstellungskosten über Beitrags- und Gebühreneinnahmen möglich ist.

 

Ursprünglich erfolgte die Herstellung der hier relevanten Abwasserbeseitigungsanlagen über den Erschließungsträger des Wohngebietes Sannbruch, der sich die Anlagen über den Kaufpreis der Grundstücke finanzieren ließ. Da jedoch die vertraglichen Grundlagen für die Erschließung vom OVG Greifswald für unwirksam erklärt wurden, musste die Stadt die Erschließungskosten nachträglich erstatten.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung M-V, § 22 und § 56 Abs. 6 Zi. 3

Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard § 5 Abs. 4

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Der Kaufpreis beträgt 429.662,74 € und wird in Ratenzahlungsweise beglichen. Die Einnahmen sind zur Reduzierung des Kassenkredites zu verwenden

 

 

 

Loading...