Antrag - 00SV/15/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Inhalt des Antrages:
Die Touristinformation wird zum 01. Januar 2016 in die Bachstraße verlegt und mit der Bibliothek zusammengeführt.    

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:
Unverändert sind der Bestand von Touristinformation und Bibliothek Voraussetzungen für den Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort.
Die jetzige Touristinformation ist nicht barrierefrei zu erreichen.
Durch die Zusammenlegung werden Miete und Betriebskosten für die Touristinformation eingespart.
Die Räumlichkeiten in der Bachstraße reichen für beide Einrichtungen aus. Der Buchbestand der Bibliothek ist im erforderlichen Umfang zu verringern.
Die Zusammenlegung wirkt sich positiv auf Öffnungszeiten, Vertretungsmöglichkeiten und Service aus.
Bedingung für die Einhaltung des Termins 01.01.2016 ist die vorfristige Kündigung des Mietvertrages am Markt.



Rechtliche Grundlage
KV MV
Kurortgesetz

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Finanz. Auswirkung

Finanzierungsvorschlag:
Jährliche Einsparung von Miete und Betriebskosten in Höhe von 6 T€    

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