Antrag - 00SV/15/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenführung der Touristinformation und der Bibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Lips, Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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08.06.2015
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Entscheidung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Unverändert sind der Bestand von Touristinformation und Bibliothek Voraussetzungen für den Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort.
Die jetzige Touristinformation ist nicht barrierefrei zu erreichen.
Durch die Zusammenlegung werden Miete und Betriebskosten für die Touristinformation eingespart.
Die Räumlichkeiten in der Bachstraße reichen für beide Einrichtungen aus. Der Buchbestand der Bibliothek ist im erforderlichen Umfang zu verringern.
Die Zusammenlegung wirkt sich positiv auf Öffnungszeiten, Vertretungsmöglichkeiten und Service aus.
Bedingung für die Einhaltung des Termins 01.01.2016 ist die vorfristige Kündigung des Mietvertrages am Markt.
Rechtliche Grundlage
KV MV
Kurortgesetz
