Beschlussvorlage - ABZV/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Nach § 64 Abs. 1 KV M-V ist für Eigenbetriebe der Gemeinden eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des vierten Abschnittes der Kommunalverfassung zu führen. Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 EigVO M-V ergibt sich das Erfordernis für den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee einen gesonderten Wirtschaftsplan zu erstellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Vorbericht, Erfolgsplan und dem Finanzplan.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, EigVO M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus den Bestandteilen des Wirtschaftsplans (Erfolgsplan und Finanzplan).

 

 

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Anlagen

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