Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister den beigefügten Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Burg Stargard und Herrn Armin Bickel, Kreuzbruchhof 10 in 17094 Burg Stargard zur Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ abzuschließen.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 12 Abs. 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 12 BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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