Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 17.06.2020 der Stadtvertretung Burg Stargard und aufgrund des § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die

 

Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“, der Stadt Burg Stargard,

 

bestehend aus den §§ 1 und 2 und der Planzeichnung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Bestandteil des vorhabenbezogenen B-Planes ist auch der Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Durchführungsvertrag wurde mit Datum vom 19.06. / 25.06.2020 abgeschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung des 
vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ bekannt zu machen.

 

Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ schafft die planerischen Voraussetzungen u. a. für die Neuausrichtung des Vorhabenträgers die Hotelanlage in Ferienwohnungen um zu nutzen.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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