Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 25.03.2020 der Stadtvertretung Burg Stargard und aufgrund des § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die

 

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“ der Stadt Burg Stargard,

 

als Textsatzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, die Satzung über die 7. Änderung des 
B-Planes Nr. 2 „Sannbruch“ mit der Begründung bekannt zu geben.

 

Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2Sannbruch“ schafft die rechtliche Zulässigkeit von Einfriedungen der Wohngrundstücke entlang der Straßenverkehrsflächen, ausgenommen die Bereiche der Sichtdreiecke.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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